Der Versicherer HDI Lebensversicherung darf Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung nicht doppelt Abschlusskosten berechnen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Geklagt hatten der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg. Es ist das zweite Mal im Rechtsstreit der Parteien, dass ein Gericht zugunsten der Verbraucherschützer entscheidet. Im Juli hatte HDI bereits 43 Klauseln in seinen Riester-Verträgen zurücknehmen müssen. Nicht nur HDI ist von dem aktuellen Urteil betroffen. Die Verbraucherschützer rechnen damit, dass Versicherte bald auch von anderen Lebensversicherern zu hoch angesetzte Abschlusskosten zurückfordern können.
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