Herbert Frommes Kolumne Vor zwei Jahren wurde das Lebensversicherungsreformgesetz beschlossen. Es beschränkt die Beteiligung von Kunden an den Bewertungsreserven und begrenzt die Höhe der Abschlussprovision, die Lebensversicherer bilanziell ansetzen können. Aber immer noch versuchen eine Reihe von Versicherern, Maklern und Großvertrieben, die alten Provisionshöhen mit Macht zu erhalten. Die Berliner Finanzpolitiker beobachten das mit Interesse, eine Gesetzesverschärfung erscheint möglich. Die beteiligten Makler unterminieren das Grundprinzip ihres Berufsstands: dass sie im Kundeninteresse handeln und sich beim Abschluss einer Versicherung nicht von der Höhe der Provision leiten lassen dürfen.
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