Legal Eye – Die Rechtskolumne Durch die Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat sich die Definition des Begriffs „Bedeutende Beteiligung“ in Bezug auf mittelbare Beteiligungen an Versicherern geändert. Das bis dahin entscheidende Kriterium für eine Zurechnung, nämlich das Halten einer Beteiligung über ein oder mehrere Tochterunternehmen beziehungsweise ein gleichartiges Verhältnis, wurde gestrichen. Das hat die BaFin zum Anlass genommen, ihre Verwaltungspraxis zu ändern und die Inhaberkontrolle auf weitere Personen auszuweiten. Dadurch könnten Minderheitsaktionäre eines Konzerns verhindern, dass dieser im Versicherungssektor zukauft.
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