Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hält den Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) grundsätzlich für gelungen. Falsch findet der Verband, dass bei der sogenannten Nahles-Rente keinerlei Garantien erlaubt sind. Der Chef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Heribert Karch sieht in dem Garantieverbot dagegen einen zentralen Baustein. Der Gesetzentwurf hat aus seiner Sicht das Zeug, in Deutschland für einen Paradigmenwechsel nach internationalem Vorbild zu sorgen. Allerdings fordert er eine deutliche Anhebung des von Sozialabgaben befreiten Sparbetrags in der bAV.
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