Der Kölner Online-Versicherungsmakler Moneymeets hat auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln Recht bekommen: Er darf weiterhin Kunden die von Versicherern gezahlten Provisionen offenlegen und mit ihnen teilen. Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler, zu der der unterlegene Kläger gehört, fordert jetzt die Politik auf, gegen „Beratungs-Piraterie“ aktiv zu werden.
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