Terrorüberfall trifft auch Versicherer

Der schreckliche Terrorangriff auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am Montagabend mit bislang zwölf Toten und 48 Verletzten wird auch Auswirkungen auf Versicherer haben. Für die Personenschäden muss nach Meinung von Experten im Prinzip der polnische Versicherer des Lkw aufkommen, auch wenn der Wagen von einem Terroristen entführt wurde, wie die Ermittlungsbehörden bislang annehmen. Der GDV sieht dagegen die Verkehrsopferhilfe in der Pflicht. Für die Sachschäden treten die Sachversicherer der Unternehmen auf dem Weihnachtsmarkt ein, könnten aber den Kfz-Versicherer in Regress nehmen. Der Terrorversicherer Extremus erwartet ebenfalls Schäden aus dem Angriff.

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