Dem Bund der Versicherten (BdV) ist die Tarifwechselberatung in der privaten Krankenversicherung durch Versicherungsmakler ein Dorn im Auge. Der Verband will klären lassen, ob diese Tätigkeit mit dem Berufsbild des Maklers vereinbar ist. Dabei zielt er insbesondere auf die Frage, ob Makler für die Wechselberatung ein Erfolgshonorar kassieren dürfen. In einem ersten Schritt hat der Verband MLP abgemahnt. Da das Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hat, prüft der BdV jetzt, ob er vor Gericht geht. MLP sieht sich bei seinen Aktivitäten in der Tarifwechselberatung durch ein Rundschreiben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages bestätigt.
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