Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach mehrjährigen Verhandlungen wurde am 23. Dezember 2016 die Zweite Pensionsfondsrichtlinie im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Auch wenn der europäische Gesetzgeber der Übertragung des Solvency-II Regimes auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen eine klare Absage erteilt hat, werden nach der Umsetzung der Richtlinienvorgaben auch für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung umfangreiche Governance-Anforderungen gelten. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muss bis spätestens zum 13. Januar 2019 erfolgt sein.
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