Das IDD-Umsetzungsgesetz hat am Mittwoch das Bundeskabinett passiert – offenbar ohne wesentliche Änderungen. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte, dass es bei der umstrittenen Verankerung des Provisionsabgabeverbots geblieben ist. Auch am von Maklern heftig kritisierten Honorarverbot hat es wohl keine Änderungen gegeben. Die Weiterbildungsvorgaben wiederum machen den öffentlichen Versicherern und Sparkassen Sorgen. Nachtrag vom 19. Januar, 11.50 Uhr: Beim Honorarverbot hat es doch Änderungen gegeben, teilt der Maklerverband VDVM mit.
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Meine Position dazu ist klar:
Wir lassen uns von der Politik und sogenannten Verbraucherschützern nicht daran hindern, einen guten Job für unsere Kunden zu machen.
Vielleicht ändern sich die Wege. Vielleicht ändert sich die Form der Vergütung. Vielleicht ändert sich die Berufsbezeichnung.
Die Einstellung ändert sich nicht.