Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am Montag Sachverständige zum Betriebsrentenstärkungsgesetz befragt, mit dem CDU und SPD für mehr Vorsorge bei kleineren Unternehmen und Geringverdienern sorgen wollen. Im Fokus stand die Frage, ob kleinere Unternehmen von dem neuen „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ überhaupt erreicht werden können. Thema war außerdem das geplante Garantieverbot, das dem GDV ein Dorn im Auge ist. Juristin Astrid Wallrabenstein warnte vor verfassungsrechtlichen Problemen, wenn der vorgesehene Freibetrag bei der Anrechnung auf die Grundsicherung nicht auf die gesetzliche Rente ausgeweitet wird.
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