Mit dem IDD-Umsetzungsgesetz soll die Ausnahmeregel für den Versicherungsvertrieb im Fernabsatz fallen. Beratungs- und Informationspflichten müssen dann auch beim Online-Abschluss erfüllt werden. Die Automatisierung von Beratungs- und Informationsaufgaben kann dazu führen, dass Fehler verringert werden, sagte Jura-Professor Christian Armbrüster von der FU Berlin auf der Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten. Nach seiner Einschätzung kommt es bei neuartigen Makler-Apps häufig zu Rechtsverstößen.
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