Legal Eye – Die Rechtskolumne Für viel Wirbel hatten im April 2016 zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Abtretung eines vermeintlichen Freistellungsanspruchs eines Managers gegen den D&O-Versicherer sowie zur Ernstlichkeit einer Inanspruchnahme gesorgt. Ein Jahr später hat der BGH erneut über einen Fall zur D&O-Versicherung entschieden. Diesmal geht es um die Frage, ob sich ein D&O-Versicherer in einem Innenhaftungsfall auf eine Klausel berufen kann, wonach der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann.
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