Der Bundestag hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz nach lebhafter Debatte verabschiedet. Das Gesetz etabliert das neue Sozialpartnermodell Betriebsrente, das die Arbeitgeber von der Arbeitgeberhaftung befreit, wenn sie die Vorsorge gemeinsam mit den Gewerkschaften per Tarifvertrag regeln. Beim von den Versicherern kritisierten Garantieverbot ist es geblieben. Das Gesetz sieht weitere Maßnahmen vor, darunter ein neues Fördermodell für Geringverdiener und einen Freibetrag bei der Anrechnung der zusätzlichen Vorsorge auf die Grundsicherung.
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