Legal Eye – Die Rechtskolumne Seit Juli 2017 müssen Erwerber deutscher Versicherungsunternehmen, die aus Nicht-EU-Staaten kommen, das Geschäft unter bestimmten Voraussetzungen beim Bundeswirtschaftsministerium anzeigen. Der Grund dafür ist die geänderte Außenwirtschaftsverordnung. Die Regelung betrifft nicht nur den Unternehmenserwerb als solchen, sondern auch den unmittelbaren und mittelbaren Erwerb von 25 Prozent der Stimmrechte. Das bedeutet, dass die Anwendung der Außenwirtschaftsverordnung nicht nur bei externen Zukäufen, sondern auch im Zusammenhang mit Konzernumstrukturierungen Bedeutung erlangen kann.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo