Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat es Cyberversicherern erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen Lösegeldforderungen von Erpressern mitzuversichern. Das gab die Aufsicht am Freitag bekannt. Zuvor duften Versicherer Lösegelddeckungen zwar als eigenständige Police anbieten, sie durften sie aber nicht mit anderen Deckungen bündeln. Im Juni hatte Versicherungsaufseher Frank Grund angekündigt, dass die BaFin die Regelung lockern wird. Damals hieß es, die Bündelung werde auch mit anderen Policen erlaubt. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede.
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