BaFin erlaubt Lösegeldversicherung bei Cyber

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat es Cyberversicherern erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen Lösegeldforderungen von Erpressern mitzuversichern. Das gab die Aufsicht am Freitag bekannt. Zuvor duften Versicherer Lösegelddeckungen zwar als eigenständige Police anbieten, sie durften sie aber nicht mit anderen Deckungen bündeln. Im Juni hatte Versicherungsaufseher Frank Grund angekündigt, dass die BaFin die Regelung lockern wird. Damals hieß es, die Bündelung werde auch mit anderen Policen erlaubt. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit