Der Bundesgerichtshof wird sich mit der Rolle der unabhängigen Treuhänder in der privaten Krankenversicherung (PKV) beschäftigen müssen. Nach dem Amtsgericht Potsdam hat jetzt auch das Landgericht Potsdam Prämienerhöhungen der Axa Krankenversicherung für unwirksam erklärt. Die Axa wird Revision einlegen. Im Kern des für die gesamte Branche relevanten Verfahrens ging es darum, ob der zuständige mathematische Treuhänder zu viel Umsatz mit der Axa erzielt hat und deshalb nicht unabhängig war. Auch andere PKV-Unternehmen sind von Rückforderungen betroffen. Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Aktuarvereinigung halten das Vorgehen der Versicherer für rechtmäßig.
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