Seit Juli gilt das neue Provisionsabgabeverbot, das die große Koalition zusammen mit dem IDD-Umsetzungsgesetz verankert hat. In einem aktuellen Beitrag erklärt die BaFin die neuen Regeln und erläutert, unter welche Umständen Ausnahmen möglich sind. So sind etwa geringfügige Zahlungen an den Kunden bis 15 Euro erlaubt und für die Zusammenarbeit mit Tippgebern gilt eine Ausnahme. Die Sonderregel für den Vertrieb mit Restschuldversicherungen durch Banken erwähnt die Aufsicht nicht.
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