Was bedeutet das Produktfreigabeverfahren?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD müssen Unternehmen, die Versicherungsprodukte für den Verkauf konzipieren, ein internes Produktfreigabeverfahren einführen. Die neuen Pflichten betreffen nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch Versicherungsmakler, Assekuradeure und Coverholder. Vielen ist das noch nicht genügend bewusst. Die Vermittler sollten das Produktfreigabeverfahren aber ernst nehmen. Bleiben sie untätig, stellen sich schnell Fragen der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen bei den Vermittlern. Zudem drohen Beratungsfehler und Schadenersatz.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit