Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD müssen Unternehmen, die Versicherungsprodukte für den Verkauf konzipieren, ein internes Produktfreigabeverfahren einführen. Die neuen Pflichten betreffen nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch Versicherungsmakler, Assekuradeure und Coverholder. Vielen ist das noch nicht genügend bewusst. Die Vermittler sollten das Produktfreigabeverfahren aber ernst nehmen. Bleiben sie untätig, stellen sich schnell Fragen der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen bei den Vermittlern. Zudem drohen Beratungsfehler und Schadenersatz.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo