Wer haftet, wenn ein per 3D-Druck gefertigtes Kinderspielzeug zerbricht oder zurückgerufen wird? Der Allianz-Industrieversicherer AGCS hat sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und dazu ein Kapitel in einem Fachbuch verfasst. Das Fazit der AGCS-Haftpflichtexperten: Das neue Produktionsverfahren erweitert den Kreis der haftenden Akteure. Waren früher Hersteller und Zulieferer verantwortlich, können durch das 3D-Verfahren Schadenersatzansprüche auf Produktdesigner, Internet-Plattformen und sogar Software-Hersteller zukommen.
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