Renommierte Juristen und Gesundheitsökonomen haben dem Konzept einer einheitlichen Gebührenordnung für die gesetzliche und die private Krankenversicherung (PKV) eine Absage erteilt. Eine solche Gebührenordnung, die Thema der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD ist, wäre verfassungswidrig. Sie würde zudem die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung in die Höhe treiben und hätte auch sonst für Versicherte und Patienten mehr Nach- als Vorteile, schreiben die Experten in einem Memorandum, das von der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband initiiert wurde.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo