Seit Anfang 2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die staatliche Unterstützung für Hilfsbedürftige setzt seitdem früher an. Auch geistige Einschränkungen durch Krankheiten wie Demenz oder Alzheimer werden nun bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Mehr Menschen erhalten seitdem gesetzliche Leistungen. Das hat in vielen Fällen zu Prämienerhöhungen bei den privaten Pflegezusatzpolicen geführt. Experten sprechen von bis zu 30 Prozent. Auf die Nachfrage nach den Zusatzverträgen hat sich die Reform hingegen nicht ausgewirkt.
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