Legal Eye – Die Rechtskolumne Durch eine Reform des Haftungsrechts kommen auf Zulieferer erhebliche Risiken zu. Bisher mussten sie gegenüber ihren Geschäftspartnern nur für Mängel an den von ihnen verkauften Sachen haften, die sie auch verschuldet hatten. Anfang 2018 hat der Gesetzgeber die ursprünglich nur im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern geltende verschuldensunabhängige Haftung auch auf Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen ausgedehnt. Vor allem die Aus- und Einbaukosten für den Ersatz einer mangelhaften Sache werden die Zulieferer teuer kommen. Ob sich versicherungsvertragliche Konsequenzen ergeben, bleibt abzuwarten.
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