Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Leistungsfall kann es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ein böses Erwachen geben: Denn erst dann prüfen die Versicherer, ob die Angaben, die Kunden im Antrag gemacht haben, korrekt waren. Sind sie falsch oder unvollständig, kann der Versicherer die Leistung verweigern, auch wenn die Versicherten jahrelang Beiträge gezahlt haben. Es ist an der Zeit, diese Vorgehensweise zu ändern. Versicherer sollten BU-Policen mit einer Wartezeit von maximal zehn Jahren, dafür aber ohne Gesundheitsprüfung anbieten.
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Das ist ja die identische Forderung, die seit einigen Monaten der Versicherungsmakler Matthias Helberg durch die Medienlandschaft jagt. Ein Copyright hätte er also verdient gehabt.
Welchen Nutzen hat eigentlich der redliche und gesunde Kunde von der 10 jährigen Wartezeit, also der 25 jährige der bis Alter 35 bangen muss, dass kein Leistungsfall bei ihm eintritt? Ein gefühltes Maß mehr an Rechtssicherheit vs. einem deutlich eingeschränkten Leistungsversprechen?