Legal Eye – Die Rechtskolumne Frauen können in Formularen unter grammatikalisch männlichen Personenbezeichnungen erfasst werden und haben laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch darauf, dass weibliche Personenbezeichnungen verwendet werden. Die Entscheidung dürfte für Erleichterung bei einigen Versicherern sorgen, die Formulare mit ausschließlich männlichen Personenbezeichnungen verwenden. Allerdings sind Unternehmen, die ohnehin Änderungen an ihren Formularen vornehmen, gut beraten, weibliche Adressaten einzubinden. Denn auch in juristischer Hinsicht dürfte das Urteil nicht mehr als eine Momentaufnahme darstellen.
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