Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am 19. Juni 2018 (Rechtssache C-15/16) in einer Grundsatzentscheidung zur Reichweite von Berufsgeheimnissen geäußert. Er hat entschieden, dass nicht alle Informationen, die Finanzmarktaufsichtsbehörden über überwachte Unternehmen erlangen, automatisch unter das Berufsgeheimnis fallen und vertraulich sind. Vielmehr sei es so, dass die Schutzwürdigkeit von Informationen mit der Zeit abnimmt. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren sind demnach Informationen, die möglicherweise Geschäftsgeheimnisse waren, nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr automatisch vertraulich. Die Entscheidung kann auch Auswirkungen auf Versicherer haben.
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