Rückkehr zur materiellen Versicherungsaufsicht droht

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Regulierungsthemen in der Versicherungswirtschaft stoßen zunehmend auf politisches Interesse. Das gilt vor allem für Bestandsübertragungen von Lebensversicherern oder Pensionskassen. Das hat auch Auswirkungen auf die Praxis der Finanzaufsicht BaFin. Sie hat bereits ein Aufsichtsniveau eingeführt, das sich nicht ohne Weiteres aus den gesetzlichen Vorgaben ableiten lässt. Dabei beruft sie sich auf die Wahrung der Belange der Versicherten. Hier droht die Gefahr, dass die BaFin zur früheren materiellen Versicherungsaufsicht zurückkehrt, die eigentlich als verabschiedet galt.

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1 Antwort »

  1. Dem kann ich nur voll zustimmen. In der Tat hat sich bei der BaFin bereits eine freischwebende Verwaltungspraxis gebildet, die in vielen Bereichen nicht mehr vom geltenden Recht gedeckt wird. Anträge von Versicherungsunternehmen werden mit nichtssagenden Dreizeilern abgelehnt, Vorschläge werden bereits informell verworfen und die Aufsicht entwickelt zunehmend eine Haltung, die den Versicherungsunternehmen unternehmerische Vorgaben macht. Es ist aber mittelfristig nicht gut für die Branche, wenn Beamte unternehmerische Entscheidungen treffen. Die Versicherungsunternehmen sollten hier gegenhalten und auch häufiger den Rechtsweg beschreiten, auch wenn speziell das zuständige Verwaltungsgericht in Frankfurt seiner Rolle als überprüfende und einschränkende Kontrollinstanz häufig nicht gerecht wird, sondern oft genug fragwürdige Positionen der Aufsicht stützt. Eine klar am Gesetz orientierte und darauf beschränkte Aufsicht würde der Industrie insgesamt besser tun. Dafür sollten nicht zuletzt die beaufsichtigten Unternehmen eintreten. Und die Verwaltungsgerichte sollten sich auf ihre Aufgabe besinnen und die Behörde kontrollieren und nicht nach Möglichkeiten suchen, wie sie deren Verhalten auch noch verteidigen können.

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