Zusatzversicherungen sind für die GKV tabu

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keine Wahltarife anbieten, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Richter haben der AOK Rheinland/Hamburg damit den Großteil ihrer Kostenerstattungstarife untersagt, mit denen sie seit Jahren den Zusatzpolicen der privaten Krankenversicherer Konkurrenz macht. Dazu gehören Angebote für Auslandsbehandlungen oder für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Tarife für Vorsorgeleistungen für Zahngesundheit und für häusliche Krankenpflege darf die AOK Rheinland/Hamburg dagegen weiter anbieten. Geklagt hatte die Continentale Krankenversicherung. Die AOK hat noch nicht entschieden, ob sie Revision einlegt.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit