Jetzt steht es fest: Versicherungsmakler wie MLP dürfen Kunden beim Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung beraten und dafür auch ein Honorar nehmen. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist rechtskräftig geworden, da der Bund der Versicherten die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen hat. Hintergrund ist ein Urteil des BGH, der einen Versicherten dazu verpflichtet hatte, einem Makler für die erfolgreiche Unterstützung beim Tarifwechsel ein Honorar zu zahlen.
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