Legal Eye – Die Rechtskolumne Lange mussten deutsche Reeder bei einer Drittlandsregistrierung ihrer Schiffe für ihre Schiffsversicherungen in Deutschland keine Versicherungssteuer bezahlen – zumindest, wenn das Versicherungsverhältnis mit einem EU-Versicherer bestand. Seit 2016 verfolgt das Bundeszentralamt für Steuern eine andere Linie: Für die Steuerpflicht wird nun nicht mehr nur auf die Registrierung geschaut, sondern es reicht, dass der Versicherungsnehmer oder der diesem Gleichgestellte seinen Sitz in Deutschland hat. Auch das Finanzgericht Köln folgte zuletzt dieser Argumentation. Die Zusatzlast für die deutschen Reeder dürfte vor allem ihre Konkurrenz aus dem Ausland freuen.
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