Meinung am Mittwoch Industrieversicherer sichern bei Masterverträgen innerhalb internationaler Versicherungsprogramme (IVP) länderübergreifend einen einheitlichen Deckungs- und Servicestandard zu. Im Schadenfall stößt dieses Versprechen aber an seine Grenzen. Schuld sind die sogenannten roten Länder, in denen der Versicherungsschutz zwingend vor Ort abgeschlossen werden muss. Eine Masterdeckung kann so nur über dem Umweg über die Muttergesellschaft zum Tragen kommen. Alle roten Länder in grüne verwandeln zu wollen, kann aber auch nicht im Interesse der Versicherungsnehmer sein. Wünschenswert wäre es aber, wenn auch Schäden über rote Ländergrenzen hinweg reguliert werden könnten – und wenn klar dargestellt wird, was IVP wirklich leisten können.
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