Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine nationale Übergangslösung für den Fall eines harten Brexits vorsieht. Britische Versicherer können demnach das EU-Passregime für eine Übergangszeit von bis zu 21 Monaten weiterhin nutzen, um Verpflichtungen aus grenzüberschreitenden Bestandsverträgen zum Schutz der Versicherungsnehmer erfüllen zu können. Eine verlässliche Übergangslösung ist zu begrüßen. Einige Fragen zur Reichweite der Regelung sind aber noch offen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo