Zweifel an der Unabhängigkeit eines Treuhänders sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kein Grund, Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) für unwirksam zu erklären. Der BGH hat damit die Klage eines Versicherten gegen die Axa Krankenversicherung zurückgewiesen. Ist der Treuhänder ordnungsgemäß bestellt worden, sei seine Unabhängigkeit kein Thema für die Zivilgerichte. Die Axa und der PKV-Verband begrüßten das Urteil. Das zuständige Landgericht muss jetzt prüfen, ob die Prämienerhöhung materiell gerechtfertigt war und ausreichend begründet wurde. Hier sieht Rechtsanwalt Knut Pilz gute Chancen für den Kläger.
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