Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Haftpflichtkosten für niedergelassene Gynäkologen, die in Krankenhäusern als Geburtshelfer tätig sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich darauf verständigt, dass diese Ärzte rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 für bestimmte Leistungen von den Kassen eine höhere Vergütung erhalten als bisher. Wie schon bei den Hebammen wollen die Krankenkassen auch bei den Frauenärzten verhindern, dass sich immer mehr wegen der hohen Haftpflichtprämien aus der Geburtshilfe zurückziehen.
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