Legal Eye – Die Rechtskolumne Wechselt der Versicherungsnehmer den Makler, finden im Regelfall der Alt- und der Neumakler untereinander eine Regelung hinsichtlich der Courtage für die Weiterbetreuung des alten Versicherungsvertrages durch den neuen Makler. Der Versicherer wird in Courtagestreitigkeiten meist nicht involviert, obwohl er nach gängiger Praxis Schuldner der Courtage ist. Wenn sich allerdings Alt- und Neumakler hinsichtlich der Folgecourtage nicht einigen können, müssen sie ihren Streit unter Einbeziehung des Versicherers austragen. Wie verhält sich der Versicherer dann am besten?
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