Weiterbildungspflicht für Rückversicherungsmakler

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Vermittlerrichtlinie IDD verpflichtet Vermittler zur Weiterbildung. Dabei stellt sich die Frage, ob das auch für Rückversicherungsmakler gilt, obwohl sie als Schnittstelle zwischen zwei Versicherern eine Sonderrolle einnehmen. Grundsätzlich unterliegen sie den gleichen Weiterbildungsanforderungen wie Erstversicherungsmakler. Bei der genauen Ausgestaltung der Maßnahmen sollte auf Tätigkeitsfeld und Kundenkreis genauer eingegangen werden.

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