Legal Eye – Die Rechtskolumne Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen dabei die Sicherheit der Verarbeitung gewährleisten. In der Datenschutzgrundverordnung werden die klassischen Schutzziele genannt: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten. Um personenbezogene Daten angemessen zu schützen, sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) erforderlich.
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