Schlechte Nachricht für die HUK-Coburg: Nach einer aktuellen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts durfte die ehemalige HSH Nordbank den Versicherer in den Jahren 2012 und 2014 an Verlusten beteiligen und dadurch den Buchwert seiner stillen Beteiligung herabsetzen. Damit ist die HUK-Coburg auch im zweiten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die ihr durch das Vorgehen der Bank entstandenen finanziellen Belastungen zurückzuholen. Die HUK-Coburg äußert sich noch nicht zu dem Verfahren, deshalb ist nicht klar, ob es bis zum Bundesgerichtshof gehen wird.
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