Luftfahrtversicherer mit Klausel für Silent Cyber

Britische Luftfahrtversicherer wollen auf Druck von der Finanzaufsicht PRA ihr Silent Cyber-Risiko in den Griff bekommen und haben dafür eine Klausel erarbeitet, mit der sie sich vor Kumulschäden aus dem Bereich schützen können. Ihr Vorschlag basiert auf einem Passus, der in Verbindung mit der üblichen erweiterten Luftfahrthaftpflichtversicherung verwendet werden könnte. Die sogenannte Comprehensive Software Limitation Clause soll bei Schäden durch Softwarefehler und Schadprogramme die Haftpflichtversicherungssummen auf das von den Flugaufsichtsbehörden vorgeschriebene Minimum für Flugzeugbetreiber begrenzen.

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