Nichtentlastung des CEO muss kein Fall für die D&O sein

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Für die Bayer AG entwickelt sich der Kauf des US-Konzerns Monsanto zunehmend zu einem unternehmerischen Debakel. In den USA sind tausende Haftungsprozesse wegen des Glyphosat enthaltenden Unkrautvernichters Roundup anhängig, und jüngste prozessuale Niederlagen ließen den Aktienkurs des Dax-Konzerns seit der Akquisition signifikant schrumpfen. Die Aktionäre begehrten auf und verweigerten dem Vorstandsvorsitzenden von Bayer auf der Hauptversammlung die Entlastung. Unter D&O-Aspekten ist das kein gutes Zeichen.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit