Legal Eye – Die Rechtskolumne Während das Inkrafttreten der DSGVO im vergangenen Jahr hohe Wellen geschlagen hat und niemand in der Versicherungswirtschaft an ihrer Umsetzung vorbeigekommen ist, ist das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) fast unbemerkt am 26. April 2019 in Kraft getreten. Dies überrascht, denn dieses Gesetz fordert von vielen Unternehmen ein Handeln, ansonsten ist der Schutz ihrer Geheimnisse nicht gewährleistet. Gerade in Zeiten der Digitalisierung, in denen Innovationen einen wesentlichen Unternehmenswert darstellen, kann die Verbreitung des entsprechenden Wissens das Unternehmen schwer schädigen.
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