Der digitale Krankenversicherer Ottonova darf nicht damit werben, dass er seinen Versicherten die Fernbehandlung bei Ärzten in der Schweiz ermöglicht. Das hat das Landgericht München I in einem Verfahren entschieden, das die Wettbewerbszentrale gegen den Versicherer angestrengt hatte. Erst wenn die Urteilsbegründung vorliegt, will das Unternehmen entscheiden, ob es in die Berufung geht. Ottonova-Chef Roman Rittweger hofft auf eine baldige Verabschiedung des Digitalisierungsgesetzes der Bundesregierung und betont, dass Ottonova weiter auf Innovationen setzen will. Die Wettbewerbszentrale hält klare gesetzliche Rahmenbedingungen zum Thema für notwendig.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo