Für die privaten Krankenversicherer gibt es in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren auch erfreuliche Nachrichten. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 sieht vor, dass Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) als Sachbezug eingestuft werden und bis zu einer Grenze von 44 Euro steuerfrei sind. Dafür hat die Branche lange Zeit gekämpft. Allerdings muss der Entwurf noch den Bundesrat und den Bundestag passieren. Aon-Experte Uwe Jüttner warnt ohnehin davor, bei der bKV den steuerlichen Aspekt in den Vordergrund zu stellen.
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