Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Finanzaufsicht BaFin stört sich daran, dass Gläubiger, die Versicherern Nachrangdarlehen gewähren, erst im Insolvenzfall auf ihre Forderungen verzichten müssen. Leistungen von Versicherungsnehmern können dagegen schon vorher gekürzt werden. Dadurch begrenzen sie das Forderungsausfallrisiko der Gläubiger, die für die Nachrangdarlehen viel zu hohe Zinsen einstreichen, moniert die BaFin. Sie will durchsetzen, dass die Darlehensgeber schon vor der Insolvenz auf einen Teil ihres Geldes verzichten müssen. Es bestehen aber erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo