Klarstellung der BaFin zur Doppelprovision

Die Finanzaufsicht BaFin zeigt klare Kante und betont, dass Doppelprovisionen bei Riester-Renten nicht zulässig sind. Anlass ist jedoch kein erneuter Verstoß von Versicherern gegen diese Regel, sondern Meinungsverschiedenheiten mit Verbraucherschützern. Nach Ansicht der BaFin gilt das Verbot nämlich nur, wenn sich der Gesamtbeitrag zur Police nicht ändert. Wird die Zahlungshöhe verändert oder eine Beitragspause eingelegt, dürfen Versicherer dafür Verwaltungskosten erheben.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit