Der Freibetrag für gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner kommt. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linke verabschiedet. Ab 2020 werden die ersten 160 Euro bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht mehr zur Beitragskalkulation herangezogen – anders als bisher gilt das auch für höhere Renten. Damit reagiert die Koalition auch auf den Unmut über die erhöhte Beitragslast zur gesetzlichen Krankenversicherung seit 2004.
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