BaFin sieht Nachholbedarf bei Risikofrüherkennung

Der neue Paragraf 132 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verpflichtet Versicherer dazu, geeignete Verfahren einzuführen, um eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage zu erkennen. Deutet sich an, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet ist, müssen sie die Finanzaufsicht BaFin sofort informieren. Mit der Umsetzung der Vorschrift ist die Behörde aber alles andere als zufrieden. Nach einer Pilotabfrage bei Lebensversicherern und Pensionskassen attestiert sie der Branche erheblichen Nachholbedarf. Auch Versicherern aus anderen Sparten will sie bald auf den Zahn fühlen.

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