Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich im Verfahren gegen das Vergleichsportal Check24 durchgesetzt. Das Landgericht München I hat am Dienstag entschieden, dass Check24 gegen das gesetzliche Provisionsabgabeverbot verstoßen hat. BVK-Chef Michael Heinz will sich jetzt „die Versicherer genau ansehen“, die Check24 bei seinen Aktionen unterstützen. Dabei will er Namen nennen. Auch in der Auseinandersetzung mit Check24 sieht Heinz neue Rechtsverstöße des Portals. Dabei geht es um PKV-Verträge.
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