Die Ratingagentur Assekurata sieht die privaten Krankenversicherer (PKV) in der Pflicht, ihren Kunden die Beitragsanpassungen in der Vollversicherung besser zu erklären. Viele Versicherte seien unzufrieden mit der Verständlichkeit der von den Unternehmen gelieferten Begründungen, berichtet Senior-Analyst Gehard Reichl mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch wenn dessen Entscheidung beim Bundesgerichtshof Bestand hat, dass eine Beitragserhöhung der Axa wegen unzureichender Begründung rückabgewickelt werden muss, könnte die Freude der Kunden von kurzer Dauer sein, warnt Reichl.
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