Eine ganz besondere Einladung verschickte am 19. März die Munich Re: Sie lud zur Hauptversammlung am 29. April 2020 ein, forderte ihre Aktionäre aber nachdrücklich auf, zu Hause zu bleiben, die Diskussion online zu verfolgen und ihr Stimmrecht per Briefwahl oder Bevollmächtigung an das Unternehmen oder an Dritte auszuüben. Auch die Allianz will die Teilnehmerzahl bei ihrer HV am 6. Mai „so gering wie möglich halten“. Die übliche Verköstigung der Aktionäre fällt aus. Wie sich eine möglicherweise verlängerte Kontaktsperre auf die Pläne auswirken wird, ist noch unklar.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo