Das Landgericht Frankfurt hat die Barmenia Krankenversicherung zur Rückzahlung von fast 10.000 Euro verurteilt. Grund ist die nicht ausreichende Begründung von Beitragsanpassungen. Um die Frage, ob die Erhöhung sachlich korrekt war, ging es in dem Verfahren nicht. Der Wuppertaler Versicherer hat angekündigt, in die Berufung gehen zu wollen. Nach der Unabhängigkeit der Treuhänder bei Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind die Begründungen der nächste Konfliktpunkt, der die Branche beschäftigt.
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